Gesetze / Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung GewStDV (XXXX) §§ 10 bis 12 (weggefallen) SteuerrechtBund Außer Kraft: (XXXX) §§ 10 bis 12 GewStDV 1955 ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 10 bis 12 GewStDV liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm